Notbetreuung während angeordneter Kita-Schließzeit
14.03.2020
Wir richten am Montag und Dienstag, dem 16. und 17. März 2020, in all unseren Kitas für alle Kinder, die wir üblicherweise betreuen, eine Notbetreuung ein. Eltern, die in einem Arbeitsverhältnis stehen, und ihre Kinder anderweitig nicht betreut bekommen, können diese Notbetreuung in Anspruch nehmen.
Ab Mittwoch, dem 18. März, planen wir, in all unseren Kitas eine Notbetreuung für einen eingeschränkten Personenkreis ein.
Dies sind Eltern, die unter anderem der Infrastruktur des Gesundheitsbereiches (z. B. Kliniken, Pflege, Unternehmen für Medizinprodukte), Versorgung (z. B. Energie, Wasser, Lebensmittel, Arznei, Telekommunikation) und anderen systemkritischen Berufen (z. B. Rettungsdienst, Feuerwehr) angehören. Über die genaue Vorgehensweise unterrichten wir Sie in den Einrichtungen am Montag und Dienstag.
* Wichtige Hinweise *
Bitte bringen Sie Ihre Kinder in die Einrichtung, in der die übliche Betreuung stattfindet.
Sollten Sie keine Notbetreuung in Anspruch nehmen, denken Sie an die Abmeldung des Essens (gilt nur für die Kitas, in denen die Eltern selbst für die Essensbestellung zuständig sind).
Sollte es ab Mittwoch, dem 18.03.2020, zu einer weiteren Betreuung für einen eingeschränkten Personenkreis kommen, benötigen wir die Bescheinigung Ihres Arbeitgebers über Ihre Tätigkeit in einem der oben genannten Bereiche.
Vielen Dank für Ihr Verständnis!