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verschaffen
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CI-Diagnostik im Krankenhaus

Vor einer Cochlea Implantat-Operation müssen eine Reihe von Untersuchungen erfolgen, um entscheiden zu können, ob die Hörstörung mit einem CI rehabilitiert werden kann. Unter ambulanten Bedingungen oder in einem kurzen stationären Aufenthalt werden abhängig vom Alter eine große Zahl subjektiver und objektiver Hörprüfungen, Gleichgewichtsuntersuchungen, eine Computertomographie (CT) und eine Magnetresonanztomographie (MRT) durchgeführt. Bei Entlassung nach zwei bis drei Tagen können wir eine klare Empfehlung zum weiteren Vorgehen geben.

Um entscheiden zu können, ob eine Schwerhörigkeit mit einem Cochlea-Implantat (CI) versorgt werden kann, sind vielfältige Untersuchungen notwendig. Voraussetzung für eine CI-Implantation ist der Nachweis einer höhergradigen Innenohrschwerhörigkeit und eines intakten Hörnervens. Subjektive Hörprüfungen mit und ohne Hörgerät werden ergänzt durch spezielle Untersuchung des Innenohres wie den Oto Akustischen Emissionen (OAE) oder der Elektrocochleographie (ECochG). Durch weiterführende Untersuchungen, wie die objektive Hirnstammaudiometrie (BERA), die ASSR-Messung oder den Promontoriumstest kann man Aussagen über die Funktionalität des Hörnerven und der Hörbahn machen.
Durch bildgebende Verfahren, wie der Compertomografie (CT) des Felsenbeines und der Magnetresonanztomografie (MRT) des Kopfes, lassen sich die knöchernen Strukturen des Mittel- und Innenohres, sowie die flüssigkeitsgefüllten Innenohrräume und der Hörnerv selbst darstellen. Parallel zu diesen Untersuchungen wird bei Kindern und älteren Patienten die Narkosefähigkeit abgeklärt. Zusätzliche neurologische oder psychiatrische Untersuchungen, die im Einzelfall notwendig sind, werden ebenfalls während des kurzen stationären Aufenthaltes in der HNO-Klinik organisiert. Am Ende erfolgt ein Informationsgespräch, in dem der weitere Weg zur CI-Versorgung oder Alternativen aufgezeigt werden.

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